Wenn Sie unter Schmerzen oder/und Entzündungen am Nagel leiden, dann ist eine Heilbehandlung medizinisch notwendig.
Ihr Arzt kann Sie per Rezept an die Chirurgie oder auch an die Podologie verweisen.
Auf dem (Privat)Rezept sollte Folgendes stehen:
Verordnug der: | Orthonyxie mit maßangefertigten Spangen aus Draht |
Anzahl: | 1-2-oder 3 Spangen |
Diagnose: | wg. Unguis incarnatus an D1 (2) rechts oder links |
Begründung: | Zur Vermeidung einer Nageloperation / Zustand nach Nagel-OP |
Zur Sicherheit des Arztes: | Vorbehaltlich einer Genehmigung durch die Krankenkasse |
Orthonyxie ist keine Pflichtleistung der Krankenkassen. Sie haben also keinen Anspruch auf Kostenerstattung. Dennoch ist Orthonyxie eine "Kann-Leistung" der Krankenkassen und Ihr Sachbearbeiter wird in vielen Fällen seinen Ermessensspielraum in Ihrem Sinne einsetzen, sofern Sie mit der Behandlung zufrieden sind und eine Operation für Sie keine wünschenswerte Lösung darstellt.